Ziel der Verkehrsinstruktion der
Kantonspolizei Zürich
Oberstes Ziel
der Verkehrsinstruktion ist es, Unfälle, insbesondere Kinderunfälle,
vermeiden zu helfen.
Dies geschieht schwergewichtig durch stufengerechten, praktischen und
theoretischen Verkehrsunterricht mit Kindern.
Rechtsgrundlagen der Verkehrsinstruktion der
Kantonspolizei Zürich
Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs
(Strassenverkehrskontrollverordnung, SKV) SR 741.013 vom 28. März 2007,
Art. 3 Abs. 2