unsere Dienstleistungen in Kindergarten und Volksschule
 

 

Fussgängerausbildung

Zielsetzung

Kindergarten:

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Die Kinder können selbständig zu Fuss die einfachen Strassen in der Umgebung überqueren.

 

 

Erste Klasse:

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Die Kinder können selbständig zu Fuss die Strassen in der Umgebung überqueren.
 

Unterricht

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eine Doppellektion im Kindergarten mit praktischem Teil auf der Strasse

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in der ersten Klasse eine Doppellektion mit praktischem Teil auf der Strasse, wenn der Standort der Schule vom Kindergarten so entfernt ist, dass sich der Schulweg für die Schüler gegenüber dem Kindergarten massgebend ändert.

Fahrradausbildung

Zielsetzung

2. Klasse

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Die Kinder kennen die für ein Fahrrad nötigen Ausrüstungsgegenstände.

3. Klasse

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Die Kinder kennen die acht wichtigsten Verkehrssignale und das durch diese gebotene Verhalten auf der Strasse.

4. Klasse

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Die Kinder kennen die vier wichtigsten Punkte beim Linksabbiegen mit dem Fahrrad

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Die Kinder kennen die Hierarchie zwischen polizeilicher Verkehrsregelung, Lichtsignalen, Signalen und Markierungen und gesetzlichen Regeln

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Die Kinder kennen das richtige Verhalten als Benützer fahrzeugähnlicher Geräte (Inline-Skates, Kickboard usw.)

5. Klasse

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Die Kinder können mit dem Fahrrad einspuren, Handzeichen geben sowie rechts und links abbiegen.

6. Klasse

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Die Kinder beherrschen die Regeln und kennen das richtige Verhalten beim Fahrradfahren (Repetition Stoff 2. - 5. Klasse in Theorie).
 

Unterricht

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eine Lektion in der 2., 3. und 6. Klasse

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eine Doppellektion in der 4. Klasse

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fünf Lektionen in der 5. Klasse, wovon zwei Doppellektionen mit je einer Halbklasse auf der Strasse (praktisches Fahrradfahren)

Verkehrssinnbildung

Zielsetzung

7. - 9.  Klasse

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Die Jugendlichen begreifen das Ausmass der Gefahren im Strassenverkehr.

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Die Jugendlichen begreifen die Wirkungen von Übermüdung, Alkohol, Drogen und Medikamenten auf die Fahrfähigkeit und die damit verbundenen Gefahren.

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Die Jugendlichen kennen die rechtlichen Folgen eines Unfalls (Verhaltenspflichten, Strafen, Administrativmassnahmen, Haftpflicht).
 

Unterricht

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eine Lektion pro Oberstufenklasse.

   

 

Um sicher zu stellen, dass wir unsere Zielsetzungen im Verkehrsunterricht erreichen, führen wir bei ca. 5% der unterrichteten Schülerinnen und Schüler eine Lernzielkontrolle durch.