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Kindergarten- und Schulweg |
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Die Verantwortung für den Schul- und Kindergartenweg liegt bei den Eltern. Die Schulbehörden sorgen dafür, dass dieser Weg zumutbar ist. Herbert Plotke beschreibt in seinem Buch Herbert Plotke: „Schweizerisches Schulrecht“ 2. vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage. Haupt Verlag AG, November 2003, unter Ziff. 8.123 die Gefährlichkeit des Weges. Distanzen, Höhenunterschiede, Steigungen lassen sich exakt abmessen. Für die Beurteilung der Gefährlichkeit gilt dies nicht. Hier spielt das subjektive Empfinden eine erhebliche Rolle.
Die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Zürich empfehlen:
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