Fahrzeugähnliche Geräte (fäG)
 

Grundsätzlich sind fahrzeugähnliche Geräte den zu Fuss Gehenden gleichgestellt.

FäG sind u. a. Inline-Skates, Rollschuhe, Kickboards, Mini-Trottinette, Kinderräder und Rollbretter. Nicht zu den fäG zählen Fahrräder und Invalidenfahrstühle.

Es wird zwischen der Verwendung von fäG als Verkehrsmittel entlang von Strassen und der Verwendung zum Spielen auf einer eng begrenzten Fläche unterschieden.

Beachten Sie den Flyer der Züricher Polizei und das Flugblatt "Fahrzeugähnliche Geräte" der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)